Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma ILVE Austria, Inhaber DI Johan Österlin, in der Folge kurz als 'ILVE' bezeichnet, gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Unternehmens ILVE.

Mit der Bestellung oder dem Kauf einer Ware unterwirft sich der Kunde ausdrücklich den allgemeinen Geschäftsbedingungen von ILVE. Allfällig andere allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Auch das Abgehen von diesem Schriftlichkeitsgebot bedarf der Schriftform. Ein diesbezüglicher Verweis des Kunden auf oder von seine(n) AGB ist jedenfalls unwirksam. Nebenabreden, Vertragsänderungen sowie mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Verträge mit ILVE kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Preise

Die in den Prospekten und Preislisten angeführten Preise sind freibleibend. Maßgeblich sind die Preise bzw. die Vereinbarung in der Auftragsbestätigung. In den Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20 % enthalten.

Lieferung

Die Lieferfristen werden nur nach den voraussichtlichen Liefermöglichkeiten angegeben und sind unverbindlich, ILVE ist es unbenommen, Teillieferungen bzw. Teilleistungen zu erbringen, welche auch in Rechnung gestellt werden können. Eine allfällige Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung seitens ILVE. Der Lieferverpflichtung ist ILVE durch Ausfolgen der Ware an den Kunden oder wahlweise mit Absendung der Ware an die vom Kunden angegebene Adresse nachgekommen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Versendung der Ware durch eine von ILVE auszuwählende und beauftragte Spedition ebenso auch auf Kosten und Gefahr des Kunden erfolgt. Ein vom Kunden entsandter Spediteur oder Frachtführer gilt als vom Kunden bevollmächtigt und beauftragt, die bestellte Ware auf Kosten und Risiko des Kunden zu übernehmen und bei dieser Gelegenheit auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Im Falle der Rückübersendung verpflichtet sich der Kunde die gelieferten Waren dergestalt zu verpacken, dass diese bei dem Rücktransport keinen Schaden nehmen. Der Kunde übernimmt die Haftung für allfällige sich aus dem Rücktransport ergebende Schäden.
Die von uns gelieferten Verpackungsmaterialien werden von unseren Vorlieferanten ILVE SpA beim Sammel- und Verwertungssystem Raecycle entpflichtet.

Zahlung

Zahlungen sind zu leisten wie folgt: 50% des Auftragswertes sind bei Auftragsannahme als Anzahlung zu leisten. Die restlichen 50% des Auftragswertes sind prompt bei Lieferung fällig. Allfällig aus der Anzahlung anreifende Zinsen fallen ILVE zu. Eine allfällige Skontovereinbarung ist individuell und schriftlich zu treffen, ebenso wie abweichende Zahlungsbedingungen. Die Entgegennahmen von Schecks oder vergleichbaren – insbesondere unbaren – Zahlungsmitteln ist freibleibend und erfolgt nur zahlungshalber. Allfällige damit einhergehende Spesen gehen jedenfalls zu Lasten des Kunden. Im Falle des wenngleich unverschuldeten Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, die im Sinne des § 352 Unternehmensgesetzbuch (UGB) geschuldeten handelsrechtlichen Verzugszinsen von derzeit 11,19 % zu leisten. ILVE ist nicht zur Vorleistung von Ware verpflichtet.

Gewährleistung/Schadenersatz

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern nicht für vereinzelte Liefergegenstände, Waren bzw. Leistungen besondere Gewährleistungsfristen vereinbart worden sind. Der Kunde hat nach Lieferung oder Erhalt der Ware diese zu untersuchen und Mängel binnen 6 Werktagen ILVE anzuzeigen, widrigenfalls die Rechtsfolgen nach dem UGB eintreten. Soferne der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, verpflichtet er sich, die erhaltene Ware binnen längstens 6 Tagen auf allfällige Transportschäden zu überprüfen. Dies gilt auch für später hervorgekommene Mängel. Abbildungen und Beschreibungen in den Prospekten, Preislisten und Katalogen sowie an vorgelegten Mustern können von der Ausführung abweichen und sind außer bei gravierenden Abweichungen unverbindlich. Abweichungen in der Oberflächengestaltung oder anderen Materialien sowie geringfügige Abweichungen in der Farbtönung können nicht ausgeschlossen werden und begründen keine gewährleistungsrechtlichen oder sonstigen Ansprüche. ILVE ist berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, wenn andere Rechnungen aus vorherigen Rechtsgeschäften unbeglichen sind oder Bedenken ob der Zahlungsfähigkeit des Kunden obwalten. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen ILVE aufgrund Rücktritts vom Vertrag, Nichterfüllung oder Lieferverzug besteht nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von ILVE gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von ILVE. Eine Veräußerung, Belastung oder eine Weitergabe der noch nicht vollständig bezahlten Ware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ILVE. In diesen Fällen und im Falle der treuwidrigen Weitergabe der Ware durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde bereits jetzt vorbehaltlos die Forderung des Kunden gegenüber dem Dritten an ILVE zur Gänze zahlungshalber abzutreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt/Vorausabtretung). Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, ist ILVE berechtigt, auch ohne Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten sowie nebst Schadenersatze die sofortige Rückgabe der Ware zu begehren. ILVE ist auch berechtigt, im Falle der Weiterveräußerung oder Weiterabgabe selbst die abgetretene Forderung nach Verständigung des Drittschuldners einzuziehen, wobei sich der Kunde verpflichtet, über erste Aufforderung unverzüglich Name und Anschrift des Dritten sowie den Rechnungsbetrag bekanntzugeben. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt in jedwedem Fall weiter bestehen. Für die Dauer der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die Ware im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, im üblichen Rahmen und Ausmaß versichert zu halten und ILVE unverzüglich zu verständigen, wenn allenfalls dritte Personen Ansprüche an die unter Eigentumsvorbehalt gestellten Waren stellen.

Immaterialgüterrechte

Mit dem Verkauf der Ware gehen allfällig damit verbundene Rechte wie insbesondere Patentrechte, Markenrechte, Musterschutzrechte, Urheberrechte oder dergleichen nicht auf den Kunden über.

Installierung / Haftung

Der Kunde verpflichtet sich, die Installierung sämtlicher gelieferter Produkte ausschließlich durch dazu befugte Personen durchführen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, aus allfälligen Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch eine fehlerhafte Installierung entstehen, keine Ansprüche gegen ILVE abzuleiten. Der Kunde verpflichtet sich weiters, allfällige behördliche Verpflichtungen und Meldepflichten wahrzunehmen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Haftung von ILVE, ewaitiger Erfüllungsgehilfen oder sonstiger ILVE zuzurechnender Personen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist.

Sonstiges

Erfüllungsort/anzuwendendes Recht: Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für die Lieferung, Leistung und Zahlung Wien, Österreich. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anwendbar. Das UN-Kaufrecht wird einvernehmlich ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien.

-- ILVE Austria --